Leasing – Pferde

 

Für Unternehmen ist Leasing eine Selbstverständlichkeit. Sie leasen ihren Fuhrpark, ihre Büroeinrichtung oder ihre Produktionsmaschinen. Immer häufiger werden auch ungewöhnliche "Wirtschaftsgüter" wie beispielsweise Tiere, insbesondere Pferde geleast.

Grundsätzlich ist das Pferdeleasing genauso zu sehen wie herkömmliche Leasinggeschäfte zum Beispiel bei KFZ, Anhängern oder Maschinen.

Für das Pferdeleasing gibt es drei Kundengruppen: Private- oder Amateurreiter; Gewerbliche Profis – wie zum Beispiel Züchter oder Berufsreiter und Händler und Sponsoren. Jede Gruppe hat unterschiedliche Gründe ein Pferdeleasinggeschäft abzuschließen. Für Jeden Einzelfall gibt es eine individuelle Lösung auf dem Leasingmarkt.

Der grundsätzliche Ablauf ist jedoch bei allen Leasinggeschäften gleich. Der Leasingnehmer entscheidet sich für ein Pferd, das er nach seinen persönlichen Anforderungen ausgewählt hat.
Die Daten des Pferdes (Alter, Abstammung, Geschlecht, Eigenerfolge auf Turnieren und den Kaufpreis) übermittelt der Leasingnehmer seiner Leasinggesellschaft. Diese erstellt dann, bei entsprechender Bonität des Leasingnehmers, ein Leasingangebot und einen entsprechenden Vertrag. Ist der Vertrag zwischen Leasingnehmer und Leasinggesellschaft geschlossen, kauft die Leasinggesellschaft das ausgewählte Pferd und stellt es zur entsprechenden Nutzung dem Leasingnehmer zur Verfügung. Dieser zahlt der Gesellschaft für die Vertragsdauer eine monatliche Nutzungsgebühr, die Leasingrate. Der Leasingvertrag wir für einen bestimmten Zeitraum geschlossen, in der Regel bis zu 48 Monate.

Ankaufsuntersuchung

Zu Ihrem Schutz als Leasingnehmer sind jedoch ein paar Punkte zu berücksichtigen. Ab einem gewissen Leasingwert, also dem Kaufpreis des Pferdes, ist es sinnvoll eine Ankaufsuntersuchung durch einen qualifizierten Tierarzt durchführen zu lassen. Diese Ankaufsuntersuchungen schützen den Leasingnehmer vor gesundheitlichen „Überraschungen". Gerade bei einem Pferd das für sportliche Zwecke genutzt werden soll, ist eine Ankaufuntersuchung unerlässlich. Je nach Umfang der Untersuchung werden hier bereits gesundheitliche Einschränkungen wie OCD, Spat etc. erkannt und durch den Tierarzt festgestellt. In der Regel wird die Ankaufsuntersuchung durch den Käufer bezahlt, wenn das Pferd ohne relevanten Befund ist und somit der Kauf zu Stande kommt. Hat das Pferd einen kaufausschließenden Befund so trägt der Verkäufer die Kosten der Untersuchung. In der Regel lässt sich ein Verkäufer auf diese Regelung ein, da er sein Pferd besser kennt als der Käufer und weiß ob das Pferd einer Ankaufuntersuchung standhält oder nicht. Oftmals sind die Pferde bereits im Vorfeld untersucht worden. Die Art und der Umfang der Ankaufsuntersuchung sind abhängig vom Kaufpreis. Eine „große" Ankaufsuntersuchung umfasst unter anderem ein Reihe von Röntgenbildern der Beine, Hufe, Rücken und Hals des Pferdes.


Versicherung gegen Tod oder Unbrauchbarkeit – Pferdelebensversicherung

Ein weiterer Sicherheitsaspekt ist eine Versicherung der Leasingsache Pferd gegen Tod oder Unbrauchbarkeit. Diese Versicherung tritt ein, wenn ein Pferd eingeht oder zu seiner eigentlichen Verwendung nicht mehr einsetzbar ist, wie zum Beispiel eine dauerhafte Lahmheit bei einem Sportpferd. Die Leasinggesellschaften empfehlen eine derartige Versicherung ab einem Kaufpreis von 25.000,00 €. Ab einem Kaufpreis von 100.000,00 € oder bei Polo- und Militarypferden ist eine entsprechende Versicherung vorgeschrieben. Oftmals werden die Leasingkunden bei der Auswahl einer geeigneten Versicherung durch die Leasinggesellschaft oder deren Vermittler unterstützt.


Vorteile bei gewerblicher Nutzung

Einen besonderen Vorteil hat das Pferdeleasing bei Pferden, die gewerblich genutzt werden, wie zum Beispiel das Turnierpferd des Berufsreiters, die Zuchtstute oder das Pferd als Unternehmenssponsoring. Die monatlichen Leasingraten sind im Rahmen einer gewerblichen Nutzung von Unternehmen als laufende Kosten zu verbuchen, vergleichbar mit der monatlichen Mietaufwendung. Auch wird bei einem Leasing die Liquidität des Käufers geschont, da der Kaufpreis durch die Leasinggesellschaft erbracht wird und der Leasingnehmer die Nutzung über die Laufzeit mit seinen Leasingraten begleicht.




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