Das Landgestüt Zweibrücken
Das Landgestüt
Die Geschichte des Zweibrücker Pferdes ist untrennbar mit der Entwicklung des Landgestütes Zweibrücken verbunden. Als Gründungsjahr des Landgestütes gilt das Jahr 1755 unter der Regierung Herzog Christians IV. von Zweibrücken (1740-1775). Von da an wurden jährlich in Kusel, in Jägersburg, Nohfelden, Petersheim und anderen Ämtern des Herzogtums, wie Zweibrücken und Bergzabern, Hengste zur unentgeltlichen Benutzung für das Deckgeschäft aufgestellt.

Herzog Christian IV. errichtete in den Jahren 1752 bis 1757 den Gestütshof Eichelscheiderhof bei Homburg und 1752 einen herzoglichen Fohlenpark zu Holzhausen bei Nohfelden. Die Aufzucht der Fohlen war eine naturgemäß rauhe; unter vier Jahren wurde kein Pferd zur Zucht verwendet. Durch regelmäßige Musterungen mit Vorstellungspflicht und strenger Selektion sowie Verkaufsverbote der selektierten weiblichen Tiere, Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Haltung sowie durch seuchenpolizeiliche Bestimmungen gelang es, die Pferdezucht im Lande zu heben. Weit über die Landesgrenze hinaus wurde das Zweibrücker Pferd geschätzt und begehrt. Für verschiedene Gestüte in anderen Ländern wurde das Zuchtmaterial in Zweibrücken gekauft. Nach dem preußischen Hauptgestüt Trakehnen kamen 1783 allein etwa 150 Hengste. Neustadt a.d.Dosse hatte 1794 unter seinen Stuten solche aus Zweibrücken
Landgestüt ZweibrückenDer Nachfolger Herzog Christian IV. war sein Neffe Carl II. August (1775 bis 1795), der die gleichen Ziele in der Pferdezucht verfolgte. Doch die züchterischen Bemühungen erhielten einen herben Rückschlag als die meisten Pferde des Hof- und Landgestütes vor dem Ansturm der französischen Revolutionstruppen 1793 nach Rosières aux Salines bei Nancy verbracht werden mußten. Zwar kamen durch die Bemühungen des Gestütsleiters Georg Heinrich Strubberg 1799 bereits 6 Hengste nach Zweibrücken zurück, eine gezielte Zucht gelang jedoch erst, als Kaiser Napoleon per Dekret vom 4. Juli 1806 das Zweibrücker Gestüt zum “Haras Premier Class” erhob. Die Gestütsanstalten Frankreichs wurden eingeteilt in 6 Haras nämlich zu Pin, Langonnet, Pompadour, Pau, Manderie de la Venerie und Deux-Ponts (Zweibrücken). In den 30 Hengstdepots dieser Gestüte waren zwischen 1470 und 1825 Hengste aufgestellt. Für Zweibrücken waren 50-60 Hengste vorgesehen. Von Rosières kamen nach Zweibrücken ungefähr 60 Hengste und 50 Stuten zurück, außerdem vom Gestüt Sababurg ( Beberbeck ) 21 Beschäler und 18 Stuten, aus Ungarn 7 Beschäler, aus Spanien 8 und 29 aus Norddeutschland. Die von Rosières zurückgebrachten Hengste und Stuten waren größtenteils aus der ehemaligen Zweibrücker Zucht hervorgegangen, teils waren sie auch rein arabischer oder englischer Abstammung. Die norddeutschen Pferde stammten namentlich aus Mecklenburg, Neustadt a.d.Dosse, Holstein, Dänemark und Hannover (Gestüt Hoya-Memsen). Auch einige Hengste aus der Normandie und aus Ungarn kamen zur Aufstellung. Außerdem wurden im Lande durch Direktor Strubberg noch eine Anzahl zwei-, drei und vierjährige Fohlen, die von Gestütshengsten abstammen mußten, angekauft. Die Anzahl der auf diese Weise zusammen gebrachten Pferde betrug ungefähr 230 Hengste und 112 Stuten, von denen jedoch ein großer Teil wieder in die verschiedenen Hengstdepots und Gestüte in Frankreich abgegeben wurde.

Das Jahr 1814 war bereits wiederum ein Wendepunkt für die Zweibrücker Pferdezucht. Direktor Strubberg mußte erneut, diesmal mit 78 Beschälern und 29 Mutterstuten, zunächst nach Fontainebleau, nach Pin und später nach Rosières flüchten. Auf dem Weg nach Paris wurden die Hengste bei Auxerre von österreichischen Truppen ausgehoben, die schönsten, 64 an der Zahl, herausgenommen und nach Wien verbracht, die übrigen ausgemustert und versteigert. Nur 2 Hengste, die sich der Inspektor und der Direktor als Eigentum zuschreiben ließen, entkamen diesem Schicksal. Unter den von österreichischen Truppen nach Wien verbrachten Hengsten befand sich auch der Hengst NONIUS, der Stammvater der berühmten Nonius-Familie in Mezöhegyes geworden ist.
Ende 1959 beschloß der Ministerrat des Landes Rheinland-Pfalz eine einschneidende Umgestaltung im staatlichen Gestütswesen. Das bisherige Haupt- und Stammgestüt Zweibrücken wurde erheblich verkleinert und lediglich als Landgestüt weitergeführt. Das bisherige Stammgestüt Eichelscheid wurde aufgelöst, das Hauptgestüt Birkhausen zum 1.4.1960 an den Trakehner Verband verpachtet. 1960 gingen 23 Landbeschäler, darunter noch die 5 Kaltbluthengste auf Station. Die Zahl der Kaltblutbedeckungen ging in den folgenden Jahren ständig weiter zurück, so daß 1971 der Letzte das Gestüt verließ.

Das Wiederaufblühen des Reitsportes und die damit verbundene Möglichkeit Reitpferde zu züchten und zu verkaufen, forderte eine schnelle Umstellung des Hengstbestandes in Zweibrücken. Um das etwas schwer gewordene Warmblutpferd zu veredeln, stellte man neben Vollbluthengsten Hengste mit Trakehner Abstammung in Zweibrücken auf. Trakehner Pferde standen zu dieser Zeit im Ruf, ein hartes und williges Reitpferd zu sein. Diese Eigenschaften hatten sie zu Kriegsende unter dem Sattel oder vor dem Wagen auf ihrem Fußmarsch aus Ostpreußen unter Beweis gestellt. Der Wunsch der Züchter nach rahmigeren Pferden mit bedeutenderer Springveranlagung führte Ende der 50er Jahre zunehmend zum Ankauf hannoverscher Hengste. Bedeutende Hengste sind einem eigenen Kapitel aufgeführt.

Seit 1992 hat sich mit der Einrichtung einer modernen, EU-weit anerkannten Besamungsstation für Pferde, der Durchführung von Leistungsprüfungen für Stuten und Hengste , der Intensivierung von Aufbau-Lehrgängen im Reiten und Fahren mit eigenem Pferd und einem umfangreichen Veranstaltungsprogramm in der Stadt der Rosen und der Rosse das Aufgabenprofil des Landgestütes verändert. Zucht und Sport sind enger zusammengewachsen und bilden mit der kulturellen Komponente dieser traditionsreichen Pferdezucht das Fundament staatlicher Unterstützung. Das Pferd hat hierdurch in Rheinland-Pfalz und im Saarland sowohl durch den Sport als auch den Tourismus einen enormen wirtschaftlichen Stellenwert erlangt.

Mit dem Landgestüt Zweibrücken stellt das Land Rheinland-Pfalz heute den Züchtern aus Rheinland-Pfalz-Saar ca. 10 Hengste zur Verfügung. Als eines der kleinsten der 10 deutschen Landgestüte trägt es nachhaltig dazu bei, das Kulturgut “der Zweibrücker” zu bewahren und fortzuführen, die Qualität des “Zweibrückers” weiter zu verbessern und den Namen überregional bekanntzumachen. Es ist zuständige Behörde für das Leistungsprüfungswesen der Pferde gemäß gültigem Tierzuchtgesetz und hat mit der Einrichtung einer Besamungsstation für Pferde neue Akzente im Bereich der modernen Zuchttechnologie gesetzt. Das Landgestüt ist allen Bürgern der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Pferd, engagiert sich in der Aus- und Fortbildung im Bereich der Pferdezucht und -haltung und trägt dazu bei, die große Bedeutung des Pferdes für die Gesellschaft in der Öffentlichkeit darzustellen. Das Landgestüt versteht sich als Landesanstalt zur Förderung der Pferdezucht und damit auch des Reitsportes. Pferdezucht und Pferdesport können mit Stolz auf die geleistete Zuchtarbeit zurückschauen und die Zeichen stehen auf Zuversicht, daß ihren Anforderungen auch in Zukunft Rechnung getragen wird. Alle Aktivitäten des Landgestütes werden von gesellschaftlicher Notwendigkeit und von den Anforderungen und Wünschen der Züchter und Reiter getragen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: